Familienrecht – Rechtsberatung mit Fingerspitzengefühl

Kompetenz und Unterstützung im Familienrecht

Das Familienrecht betrifft oft sensible und sehr persönliche Lebensbereiche – von Eheverträgen über Trennung und Scheidung bis hin zu Unterhaltsfragen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit der langjährigen Berufserfahrung zweier Fachanwältinnen im Familienrecht in jeder Lebenslage mit juristischer Fachkompetenz und menschlichem Einfühlungsvermögen zur Seite.

Trennung und Scheidung rechtlich geregelt

Scheidungsverfahren mit juristischer und emotionaler Begleitung

Ob einvernehmliche oder streitige Scheidung – wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und sorgen für einen strukturierten Ablauf. Ziel ist es, unter Beachtung Ihrer Interessen und Ansprüche, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Gerade weil beim Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften gesetzliche Regelungen fehlen, beraten wir Sie, damit Sie vor, während und nach einer Trennung Ihr eigenes Vermögen sichern oder aber Ausgleichsansprüche geltend machen können. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie sich in Ihrer Partnerschaft Eigentum anschaffen wollen.

Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Wir unterstützen Sie im Fall der Trennung bei der Sicherung von Vermögen, insbesondere Ihres Unternehmens und Ihres Immobilienbesitzes aber auch bei der Regulierung und Verteilung von Schulden und Altersvorsorgeansprüchen.

Eheverträge und rechtliche Vorsorge

Warum ein Ehevertrag sinnvoll sein kann

Ein Ehevertrag schafft Klarheit und Sicherheit – nicht nur im Fall einer Scheidung, sondern auch zur Absicherung während der Ehe. Wir beraten Sie bei der Gestaltung individueller Regelungen zu Vermögen, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Altersvorsorge.

Rechtssichere Gestaltung mit Weitblick

Unsere Verträge werden auf Ihre persönliche Lebens- und Vermögenssituation zugeschnitten. Auch bei internationalen Ehen oder Unternehmensbeteiligungen achten wir auf rechtliche Wirksamkeit und Klarheit.

Unterhaltsrecht – für Kinder, Ehegatten und Ex-Partner

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Wir berechnen Unterhaltsansprüche wie Kindesunterhalt, auch im Wechselmodel, Ausbildungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt nach den geltenden Leitlinien (z.B. Düsseldorfer Tabelle, statt insg. Insbes.) und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Dynamische Lösungen für sich verändernde Lebenssituationen

Auch nach einer Trennung oder Scheidung können sich Unterhaltspflichten ändern. Wir beraten Sie zu Anpassungen bei Einkommen, Betreuungszeiten oder neuen Partnerschaften.

Sorge- und Umgangsrecht: Das Wohl des Kindes im Fokus

Gemeinsame Lösungen für Eltern

Bei Streit um das Sorgerecht oder den Umgang mit dem Kind setzen wir auf außergerichtliche Einigungen, Begleitung in Mediationsverfahren und klare Regelungen – immer mit dem Fokus auf das Kindeswohl. Dabei werden die im Wandel befindlichen Betreuungsmodelle wie bspw. das Wechselmodell von immer größerer Bedeutung und verlangen neue Beratungsansätze.

Gerichtliche Vertretung in Kindschaftsverfahren

Falls nötig, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren – kompetent, durchsetzungsstark und immer lösungsorientiert. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Arbeit mit den Familiengerichten in der Region, den gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständen und den zuständigen Jugendämtern.

Warum unsere Kanzlei im Familienrecht die richtige Wahl ist 

  • Individuelle und empathische Rechtsberatung
  • Strategische Überlegungen im Falle von Trennung und Scheidung
  • Langjährige Erfahrung im Familienrecht durch Fachanwälte
  • Außergerichtliche Einigungen und Begleitung in Mediationsverfahren
  • Zielorientierte gerichtliche Vertretung
  • Absolute Diskretion und Vertraulichkeit

Unsere Anwälte

Christina Mathern

Manja Flatter-Braun

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4 bis 8 Monate, abhängig vom Familiengericht und ob Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Bei streitigen Verfahren kann es deutlich länger dauern.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung?

Anspruch auf Unterhalt haben in der Regel sowohl die gemeinsamen Kinder als auch ggf. der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Bedarf, Wohnsituation und Betreuungsanteilen.

Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss nachgewiesen werden, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht – etwa bei Gewalt, Vernachlässigung oder fehlender Erziehungseignung.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag zum Zeitpunkt der Eheschließung ist besonders empfehlenswert bei ungleichen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsbezug oder bei späteren Erbschaftserwartungen. Er schafft Rechtssicherheit für beide Partner. Mit der Trennung können in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche Rechtsfolgen abschließend und verbindlich geregelt werden.

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