Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Ihre Rechte kompetent vertreten

Ihre Experten im Mietrecht für Vermieter, Mieter und Eigentümer

Unsere Kanzlei betreut und berät sie, als Vermieter, Wohnungseigentümer oder Mieter, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich in Konfliktfällen in allen mietrechtlichen oder eigentumsrechtlichen Fragen rund um das Immobilieneigentum, Geschäftsraum- und Wohnraummietverhältnisse.

Unsere langjährige Erfahrung z.B. bei Vertragsgestaltungen, Prüfung von Verträgen und Nebenkostenabrechnungen in Geschäftsraummietverhältnissen, Mietminderungen und Mieterhöhungen, Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen sowie der Abwicklung beendeter Geschäftsraum- oder Wohnraummietverhältnisse, ermöglicht ihnen eine kompetente und rechtssichere Beurteilung Ihrer Fragen und Probleme, sowie eine lösungsorientierte und insbesondere individuell angepasste Beratung ihrer Rechte und Pflichten als Vermieter oder Mieter.

Wir vertreten und unterstützen Sie in gerichtlichen Verfahren bis hin zur gegebenenfalls zwangsweisen Durchsetzung ihrer Ansprüche im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder der erfolgreichen Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen.

Auch im Bereich des Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht verfügen wir über spezialisierte Kenntnisse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und gewährleisten damit eine zielgerichtete und effektive Rechtsvertretung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten bestätigt unsere erfolgreiche Tätigkeit und bestärkt uns in der Bewältigung immerwährender neuer Herausforderungen.

Mietrechtliche Probleme rechtssicher lösen

Mieterhöhungen

Wir prüfen und beraten Sie als Vermieter oder Mieter zum Thema Mieterhöhungen, insbesondere bei Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete oder im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen und fertigen für sie entsprechende Mieterhöhungsschreiben oder Abwehrschreiben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Einhaltung der erforderlichen Fristen und Begründungserfordernisse.

Mietminderung bei Mängeln

Wir prüfen Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter und Mieter bei Mängeln der Mietsache im Hinblick auf Mietminderungen, Mängelbeseitigungsansprüche und deren Durchsetzung bis hin zur Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses.

Kündigung und Räumung

Ob als Vermieter oder Mieter – wir helfen bei rechtssicheren Kündigungen oder der Abwehr unberechtigter Kündigungen. Wir beraten Sie, wann die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sind oder ob und wann Sie Ihren Mietvertrag ordentlich kündigen können und welche Fristen hierbei zu beachten sind. Wir begleiten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses und der Durchsetzung ihres Räumungs- und Herausgabeanspruchs als Vermieter oder bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen und beraten Sie zu entsprechenden Vollstreckungsschutzmöglichkeiten, wenn sie als Mieter unberechtigt zur Räumung in Anspruch genommen werden.

Kautionsabrechnung

Wir beraten Sie rund um die Fragen zur Mietkaution. Wann muss der Vermieter über die von Ihnen als Mieter geleistete Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses abrechnen. Welche Ansprüche darf der Vermieter mit der Kaution verrechnen und wann darf ich als Mieter die Kaution zurückverlangen.

Kurze Verjährung

Wir sichern Ihnen die erfolgreiche Durchsetzung Ihre Ansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses bei Beschädigungen der Mietsache durch den Mieter oder Aufwendungsersatzansprüchen des Mieters unter Berücksichtigung der im Mietrecht geltenden kurzen Verjährung von 6 Monaten nach § 548 BGB und beraten Sie dazu, welche rechtlichen Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährungsfrist möglich sind.

Betriebskostenabrechnung prüfen lassen

In Geschäftsraummietverhältnissen kontrollieren wir Ihre Abrechnung auf Fehler unter Berücksichtigung der mietvertraglichen Vereinbarungen zum Umfang und zur Wirksamkeit umlagefähiger Betriebskosten und klären Ihre Nachzahlungsforderungen als Vermieters oder Ihre Guthabenansprüche als Mieter. Wir prüfen die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung und die Einhaltung von Abrechnungsfristen nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der Rechtsprechung der Gerichte hierzu.

Erstellung und Prüfung von Mietverträgen

Welche Klauseln sind in Mietverträgen zulässig und was darf der Vermieter dem Mieter in Abweichung der gesetzlichen Regelungen dem Mieter auferlegen, sei es im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache, der Höhe der Miete sowie der Abrechnung der Nebenkosten oder betreffend die pflegliche Behandlung der Mietsache und die Vornahme von Schönheitsreparaturen. Für Geschäftsraummietverhältnisse wie auch Wohnraummietverhältnisse gestalten wir Mietverträge individuell angepasst und rechtssicher und beraten Sie zur Meidung oder zum Schutz vor unwirksamen und unfairen Vertragsklauseln.

Unsere Anwälte

Manja Flatter-Braun

Können wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns an!

Kontaktieren Sie uns!

Senden Sie uns eine Mail

Nach oben scrollen