Verwaltungsrecht: Kompetente Vertretung gegenüber Behörden, von Behörden und vor Gericht
Im öffentlichen Recht beraten und vertreten wir Bürger, Unternehmen und Behörden in Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren – mit Durchsetzungskraft und Fachwissen.

Unterstützung bei Konflikten im Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden im
- Öffentliches Baurecht, also im Bauordnungsrecht, Bauplanungs- und Baunachbarrecht und Denkmalschutzrecht (Baugenehmigung, Vorbescheid, Nutzungsänderung, Beseitigungsanordnung, Normenkontrollverfahren, Aussetzung der Vollziehung)
- Straßenrecht und Wegerecht (Widmung, Umstufung, Einziehung, Sondernutzung)
- Gewerberecht (Gewerbeerlaubnis, Gewerbeuntersagung, Entziehung, Auflagen)
- Prüfungsrecht (Abitur, Modulprüfung, Bachelor, Master, Gesellenprüfung, Meisterprüfung) und Schulrecht (Aufnahme, Versetzung, Schulordnungsmaßnahmen, Schulwechsel) oder
- Dienstrecht (Dienstunfall, Beurteilung, Rückforderung von Besoldung oder Versorgung) und Beamtenrecht (Einstellung, Entlassung, Ernennung auf Lebenszeit, Beförderung, Umsetzung, Abordnung).
Verwaltungsgerichtliche Vertretung in Klageverfahren, Eilverfahren, Berufungszulassungsverfahren und Berufungsverfahren
Wenn außergerichtliche Mittel nicht ausreichen, vertreten wir Ihre Rechte auch vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht – konsequent, sachlich und zielgerichtet.


Unsere Stärken im Verwaltungsrecht
- Fundierte Erfahrung im Verwaltungsrecht
- Effiziente Vertretung Ihrer Interessen gegenüber (anderen) Behörden und Gerichten
- Individuelle, praxisnahe Beratung
- Schnelle und klare Kommunikation
- Umfassende Betreuung – von der Prüfung, über die Antragstellung und das Widerspruchsverfahren bis hin zur Klage, Berufungszulassung und Berufung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsbescheid?
Ein Widerspruch lohnt sich, wenn ein Bescheid rechtswidrig, also z.B. fehlerhaft oder unverhältnismäßig ist. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Verfahren.
Was kostet eine Beratung im Verwaltungsrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Gegenstandswert. In vielen Fällen bieten wir eine erste Einschätzung zum Festpreis an – sprechen Sie uns gerne an.